Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die die interaktionelle relationale Ausbildung nach der Ausbildungsordnung der Gesellschaft oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. Bewerber um die Mitgliedschaft, die ihre Ausbildung an einer Ausbildungsstätte der Gesellschaft abgeschlossen haben, werden durch mindestens zwei andere Mitglieder auf Grund der Kenntnis über die interaktionelle relationale Analysefähigkeit und Kompetenz zur Aufnahme vorgeschlagen und vom Aufnahmeausschuss entsprechen der Aufnahmebedingungen aufgenommen. Die Aufnahme im Aufnahmeausschuss erfolgt mit 2/3-Mehrheit der vertretenden Mitglieder. Bewerber, die ihre Ausbildung nicht an einer Ausbildungsstätte der Gesellschaft abgeschlossen haben, können vom Aufnahmeausschuss nach Vorschlag von mindestens zwei Mitgliedern in Abstimmung mit dem Vorstand aufgenommen werden.

 

 

Satzung

Die Gesellschaft besteht seit dem 25. Juni 2016.

 

Erster Vorsitzender: Matthias Sell

Zweiter Vorsitzender: Univ. Doz. Dr. habl. Georg Franzen

Kassenwart: Peter Eichenauer

Aufnahmeausschuss: Ulrike Sell

 

 

 

Die vollständige Satzung finden Sie hier:

IGRP_Satzung_2016.pdf
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© IGRP Internationale Gesellschaft für interaktionelle relationale Psychotherapie, künstlerische Therapie, Supervision und Beratung